Abmahnwelle für Megaupload-Nutzer

Wie der Tagespresse zu entnehmen war wurde der Filehoster „Megaupload“ geschlossen und die Hintermänner von den Strafverfolgungsbehörden in Haft genommen.


Nunmehr kursieren Gerüchte, dass auch denjenigen Nutzern von „Megaupload“, welche die Daten-Tauschbörse auch zum Download von urheberrechtlich geschützten Dateien genutzt haben, Ärger in Form von kostenintensiven Abmahnungen bevorsteht.


Nach diesseitiger Ansicht ist dieses Risiko jedoch relativ gering, da Filehoster wie „Megaupload“ wohl keine Verbindungsdaten der Nutzer speichern.


Anders verhält sich dies bei sog. Premium-Usern, da diese zumindest durch geleistete Zahlungen an „Megaupload“, bspw. durch den Einsatz von Kreditkarten, Spuren hinterlassen haben dürften.


Den Anwälten der Kanzlei Dr. Koos & Kollegen ist bislang keine derartige Abmahnung bekannt. Vielmehr konzentriert sich der Schwerpunkt der „Abmahnwelle“ weiterhin auf Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von Tauschbörsen wie  „Bittorrent“ oder andere P2P-Software.


Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Koos oder Herr Rechtsanwalt Markus Knieschon gerne zur Verfügung, um die Berechtigung der Abmahnung im Einzelfall zu prüfen bzw. um Sie gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen.

Autor: Markus Knieschon

GegnerlisteUrheberrecht

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